Steuer-Strategien12 Min. Lesezeit
Erweiterte beschränkte Steuerpflicht
§ 2 AStG: Warum Deutschland dich nach dem Wegzug weiter besteuern kann
Das lernst du in diesem Playbook
- ✓ § 2 AStG kann dich bis zu 10 Jahre nach Wegzug betreffen
- ✓ Betrifft nur Wegzug in Niedrigsteuerländer (< 2/3 der deutschen Steuerbelastung)
- ✓ Richtet sich an Personen mit wesentlichen wirtschaftlichen Interessen in Deutschland
- ✓ Steuer auf erweiterte Einkünfte, nicht nur auf deutsche Quelleneinkünfte
- ✓ Vermeidungsstrategien: Land mit DBA, echte Abkoppelung, frühzeitige Planung
Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht:
Nach dem Wegzug aus Deutschland bist du normalerweise nur noch "beschränkt steuerpflichtig" — also nur auf deutsche Einkünfte (Mieten, Gehälter, Dividenden aus DE).
§ 2 AStG erweitert das:
Unter bestimmten Voraussetzungen wirst du auf ERWEITERTE Einkünfte besteuert — also auch auf Einkünfte, die normalerweise nicht der deutschen Steuer unterliegen würden.
Voraussetzungen (ALLE müssen erfüllt sein):
1. In den letzten 10 Jahren mindestens 5 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig in DE
2. Wegzug in ein Niedrigsteuerland (< 2/3 der deutschen Steuerbelastung)
3. Weiterhin wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland
"Wesentliche wirtschaftliche Interessen":
• Beteiligung ≥ 1 % an einer deutschen Gesellschaft
• Oder: Deutsche Einkünfte > 30 % der Gesamt-Einkünfte
• Oder: Deutsche Einkünfte > 62.000 €/Jahr
Tipps
- ● § 2 AStG ist eine ANTI-MISSBRAUCHSREGEL, die aggressive Steuerplanung verhindern soll
- ● Die 5-von-10-Jahre-Regel ist NICHT identisch mit der Exit Tax (7-von-12-Jahre)
- ● Niedrigsteuerland: Dubai, Paraguay, Panama, Cayman Islands etc.