Steuer-Strategien12 Min. Lesezeit

Erweiterte beschränkte Steuerpflicht

§ 2 AStG: Warum Deutschland dich nach dem Wegzug weiter besteuern kann

Das lernst du in diesem Playbook

  • § 2 AStG kann dich bis zu 10 Jahre nach Wegzug betreffen
  • Betrifft nur Wegzug in Niedrigsteuerländer (< 2/3 der deutschen Steuerbelastung)
  • Richtet sich an Personen mit wesentlichen wirtschaftlichen Interessen in Deutschland
  • Steuer auf erweiterte Einkünfte, nicht nur auf deutsche Quelleneinkünfte
  • Vermeidungsstrategien: Land mit DBA, echte Abkoppelung, frühzeitige Planung
Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht: Nach dem Wegzug aus Deutschland bist du normalerweise nur noch "beschränkt steuerpflichtig" — also nur auf deutsche Einkünfte (Mieten, Gehälter, Dividenden aus DE). § 2 AStG erweitert das: Unter bestimmten Voraussetzungen wirst du auf ERWEITERTE Einkünfte besteuert — also auch auf Einkünfte, die normalerweise nicht der deutschen Steuer unterliegen würden. Voraussetzungen (ALLE müssen erfüllt sein): 1. In den letzten 10 Jahren mindestens 5 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig in DE 2. Wegzug in ein Niedrigsteuerland (< 2/3 der deutschen Steuerbelastung) 3. Weiterhin wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland "Wesentliche wirtschaftliche Interessen": • Beteiligung ≥ 1 % an einer deutschen Gesellschaft • Oder: Deutsche Einkünfte > 30 % der Gesamt-Einkünfte • Oder: Deutsche Einkünfte > 62.000 €/Jahr

Tipps

  • § 2 AStG ist eine ANTI-MISSBRAUCHSREGEL, die aggressive Steuerplanung verhindern soll
  • Die 5-von-10-Jahre-Regel ist NICHT identisch mit der Exit Tax (7-von-12-Jahre)
  • Niedrigsteuerland: Dubai, Paraguay, Panama, Cayman Islands etc.